Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vereinbarungen, die diese Bedingungen abändern und/oder ergänzen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigt haben.

Produkte aus diesem Shop werden zur Zeit nur in das Lyoner-Quartier (früher Bürostadt 60528 Frankfurt am Main Niederrad) geliefert.

Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung pauschal 50,00 Euro pro Bestellung. Die Lieferkosten werden Ihnen im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.

Geringfügige Verspätungen berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung. Soweit die Verspätung nicht geringfügig ist, aber das Interesse des Kunden an der Lieferung und Leistung hierdurch nicht entfallen ist, ist er weiterhin zur Abnahme verpflichtet. Gewichtsabweichungen bleiben auf das branchenübliche Minimum beschränkt. Ausstattungen bleiben Eigentum der Firma Joachim Hedderich. Beschädigtes und Fehlmengen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Dieser überprüft die Lieferung bei Übergabe auf Vollständigkeit und Unversehrtheit und bestätigt dies durch seine Unterschrift auf den entsprechenden Lieferscheinen. Ab diesem Zeitpunkt trägt er für die ihm übergebenen Waren und Gegenstände bis zur Rückgabe an die Firma Joachim Hedderich die alleinige Verantwortung.

Das Wegräumen, Verpacken und Kühlstellen von übriggebliebenen Speisen, die der Kunde weiter verwenden möchte, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Hierfür muss der Kunde Sorge tragen. Auch die Entsorgung von übriggebliebenen Lebensmittel sowie Aufräumarbeiten sind nicht in unseren Preisen enthalten.

Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Das heißt, für unsere Speisenlieferungen (inkl. Lieferkosten) werden 7% berechnet.

Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen berechnet.

Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

Aufträge bis zu einem Wert von EUR 750,00, die bestätigt sind, können spätestens 10 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin ohne Kosten abbestellt werden. Der Samstag gilt als Werktag. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Stornierungsschreibens bei der Firma Joachim Hedderich. Bei Nichteinhaltung der Frist oder Aufträgen über EUR 750,00 wird als Schadensersatz 50 % des Auftragswertes geschuldet. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist oder die Fa. Joachim Hedderich führt den Nachweis, dass ein höherer Schaden eingetreten ist. Bei Abbestellung ab 3 Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin wird der gesamte Auftragswert in Rechnung gestellt.

Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Beanstandungen der Lieferung sind nach dem Eintreffen der Ware am Bestimmungsort unmittelbar gegenüber dem Auslieferer geltend zu machen. Der Firma Joachim Hedderich ist Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen. Ist eine Abhilfe nicht möglich gewesen, sind die Beanstandungen vom Kunden innerhalb von drei Tagen schriftlich nochmals gegenüber der Fa. Joachim Hedderich zu erheben. Beanstandungen durch Dritte sind ungültig. Vom Kunden zu vertretende verspätete Abnahme der Waren berechtigt nur zu solchen Beanstandungen, die nachweislich nicht auf Grund der verspäteten Abnahme entstanden sind. In allen übrigen Fällen ist  das Beanstandungsrecht ausgeschlossen.

Tritt erst nach Abnahme der Ware eine Beanstandung in irgendeiner Art und Weise ein, so hat der Kunde diese sofort gegenüber dem Verantwortlichen der Fa. J. Hedderich zu rügen und um Abhilfe nachzusuchen. Sollte trotz Rüge und Aufforderung zur Abhilfe die Beanstandung nicht beseitigt worden sein, hat der Kunde diese innerhalb von drei Werktagen schriftlich nochmals gegenüber der Fa. J. Hedderich zu erheben. Andernfalls gilt die Lieferung und Leistung als einwandfrei entgegengenommen.

Durch Übernahme der Ware durch den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung einschließlich der Haftung gegenüber Dritten auf den Kunden über.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der Firma zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Lieferung und Leistung. Dies gilt nicht, soweit die Firma nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. Ist der Kunde Vollkaufmann, ist der Gerichtsstand Frankfurt oder nach Wahl der Firma dessen allgemeiner Gerichtsstand.

Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

Gültig ab 1. Januar 2021